Finanzdienstleistungsgesetz
Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird der Kunden- resp. Anlegerschutz gestärkt und die Transparenz bei Finanzdienstleistern und Finanzprodukten erhöht.
Gerne möchten wir Sie wie folgt informieren:
FIDLEG Kundeninformationsblatt
Mit dem vorliegenden Kundeninformationsblatt erfüllt Tareno die Informationspflichten gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Es soll unseren Kundinnen und Kunden einen Überblick über die angebotenen Finanzdienstleistungen geben.
Kundensegmentierung
Nach Artikel 4 des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist Tareno als Finanzdienstleister verpflichtet, alle Kundinnen und Kunden in Kundensegmente einzustufen. Das Kundensegment bestimmt den Umfang des anzuwendenden Anlegerschutzniveaus und hat unter anderem Einfluss auf das Ausmass der Informations- und Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit unseren Finanzdienstleistungen.
Für die Kundensegmentierung unterscheidet das FIDLEG zwischen den Kategorien Privatkunden, professionellen Kunden und institutionellen Kunden. Wobei die ersten beiden Kategorien für Tareno die grösste Relevanz haben.
Privatkunden
Das Segment der Privatkunden umfasst sämtliche Kunden, die nicht als professionelle Kunden eingestuft werden. Dabei kann es sich um natürliche Personen, juristische Personen oder um Personengesellschaften handeln. Privatkunden unterliegen dem höchsten Anlegerschutz mit den umfangreichsten Informations- und Aufklärungspflichten. Für Privatkunden kann das Angebot für Finanzinstrumente eingeschränkt sein.
Professionelle Kunden
Kunden können als professionelle Kunden eingestuft werden, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Professionelle Kunden müssen über ein gewisses Vermögen verfügen. Aufgrund ihrer Einstufung als versierte Anleger steht ihnen im Vergleich zu den Privatkunden ein grösseres Anlageuniversum zur Verfügung. Bei professionellen Kunden wird davon ausgegangen, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen betreffend Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumente verfügen, um Anlageentscheidungen zu treffen. Zudem können sie beurteilen, ob für sie die damit verbundenen Anlagerisiken angemessen und finanziell tragbar sind. Für professionelle Kunden gilt deshalb ein geringeres Anlegerschutzniveau als für Privatkunden.
Tareno teilt ihre Vermögensverwaltungskunden grundsätzlich dem Segment «Privatkunde» zu
Tareno hat sich entschieden, alle Kundinnen und Kunden als Privatkunden einzustufen. Damit profitieren diese vom höchsten Anlegerschutz mit den umfangreichsten Informations- und Aufklärungspflichten.
Wechsel der Kundenkategorie (Opting-in/Opting-out)
Vermögende Privatkunden können erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen. Dafür müssen sie nach Art. 5 FIDLEG darlegen, dass sie a) aufgrund ihrer Ausbildung und der beruflichen Erfahrung oder aufgrund einer vergleichbaren Erfahrung im Finanzsektor über die Kenntnisse verfügen, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen, und über ein Vermögen von mindestens 500 000 Franken; oder b) Vermögenswerte von mindestens 2 Millionen Franken besitzen.
Ein Wechsel vom Privatkunden zum professionellen Kunden (sog. Opting-out) muss gegenüber Tareno schriftlich beantragt werden mittels eines dafür vorgesehenen Formulars.
Professionelle Kunden können erklären, dass sie als Privatkunde gelten wollen. Unter gewissen Voraussetzungen besteht nach Art. 5 Abs. 5 FIDELG die Möglichkeit des sogenannten Opting-in. Auch in diesem Falle ist eine schriftliche Erklärung abzugeben.