Finanzdienst­leistungs­gesetz

Das Schweizer Finanz­dienst­leistungs­gesetz (FIDLEG)

Das Schweizer Finanz­dienst­lei­stungs­ge­setz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird der Kunden- resp. Anleger­schutz gestärkt und die Trans­pa­renz bei Finanz­dienst­lei­stern und Finanz­pro­dukten erhöht.

Gerne möchten wir Sie wie folgt infor­mieren:

 

FIDLEG Kunden­informationsblatt

Mit dem vorlie­genden Kunden­in­for­ma­ti­ons­blatt erfüllt Tareno die Infor­ma­ti­ons­pflichten gemäss dem Finanz­dienst­lei­stungs­ge­setz (FIDLEG). Es soll unseren Kundinnen und Kunden einen Überblick über die angebo­tenen Finanz­dienst­lei­stungen geben.

Kunden­in­for­ma­ti­ons­blatt

 

Kunden­seg­men­tie­rung

Nach Artikel 4 des Finanz­dienst­lei­stungs­ge­setz (FIDLEG) ist Tareno als Finanz­dienst­lei­ster verpflichtet, alle Kundinnen und Kunden in Kunden­seg­mente einzu­stufen. Das Kunden­seg­ment bestimmt den Umfang des anzuwen­denden Anleger­schutz­ni­veaus und hat unter anderem Einfluss auf das Ausmass der Infor­ma­tions- und Aufklä­rungs­pflichten im Zusam­men­hang mit unseren Finanz­dienst­lei­stungen.

Für die Kunden­seg­men­tie­rung unter­scheidet das FIDLEG zwischen den Katego­rien Privat­kunden, profes­sio­nellen Kunden und insti­tu­tio­nellen Kunden. Wobei die ersten beiden Katego­rien für Tareno die grösste Relevanz haben.

 

Privat­kunden 

Das Segment der Privat­kunden umfasst sämtliche Kunden, die nicht als profes­sio­nelle Kunden einge­stuft werden. Dabei kann es sich um natür­liche Personen, juristi­sche Personen oder um Perso­nen­ge­sell­schaften handeln. Privat­kunden unter­liegen dem höchsten Anleger­schutz mit den umfang­reich­sten Infor­ma­tions- und Aufklä­rungs­pflichten. Für Privat­kunden kann das Angebot für Finanz­in­stru­mente einge­schränkt sein.

 

Profes­sio­nelle Kunden 

Kunden können als profes­sio­nelle Kunden einge­stuft werden, wenn sie die gesetz­li­chen Voraus­set­zungen erfüllen. Profes­sio­nelle Kunden müssen über ein gewisses Vermögen verfügen. Aufgrund ihrer Einstu­fung als versierte Anleger steht ihnen im Vergleich zu den Privat­kunden ein grösseres Anlage­uni­versum zur Verfü­gung.  Bei profes­sio­nellen Kunden wird davon ausge­gangen, dass sie über die notwen­digen Kennt­nisse und Erfah­rungen betref­fend Finanz­dienst­lei­stungen und Finanz­in­stru­mente verfügen, um Anlage­ent­schei­dungen zu treffen. Zudem können sie beurteilen, ob für sie die damit verbun­denen Anlage­ri­siken angemessen und finan­ziell tragbar sind. Für profes­sio­nelle Kunden gilt deshalb ein gerin­geres Anleger­schutz­ni­veau als für Privat­kunden.

 

Tareno teilt ihre Vermögens­verwaltungskunden grund­sätz­lich dem Segment «Privat­kunde» zu

Tareno hat sich entschieden, alle Kundinnen und Kunden als Privat­kunden einzu­stufen. Damit profi­tieren diese vom höchsten Anleger­schutz mit den umfang­reich­sten Infor­ma­tions- und Aufklä­rungs­pflichten.

 

Wechsel der Kunden­ka­te­gorie (Opting-in/Op­ting-out)

Vermö­gende Privat­kunden können erklären, dass sie als profes­sio­nelle Kunden gelten wollen. Dafür müssen sie nach Art. 5 FIDLEG darlegen, dass sie a) aufgrund ihrer Ausbil­dung und der beruf­li­chen Erfah­rung oder aufgrund einer vergleich­baren Erfah­rung im Finanz­sektor über die Kennt­nisse verfügen, die notwendig sind, um die Risiken der Anlagen zu verstehen, und über ein Vermögen von minde­stens 500 000 Franken; oder b) Vermö­gens­werte von minde­stens 2 Millionen Franken besitzen.

Ein Wechsel vom Privat­kunden zum profes­sio­nellen Kunden (sog. Opting-out) muss gegen­über Tareno schrift­lich beantragt werden mittels eines dafür vorge­se­henen Formu­lars.

Profes­sio­nelle Kunden können erklären, dass sie als Privat­kunde gelten wollen. Unter gewissen Voraus­set­zungen besteht nach Art. 5 Abs. 5 FIDELG die Möglich­keit des sogenannten Opting-in. Auch in diesem Falle ist eine schrift­liche Erklä­rung abzugeben.