Beistandschaft und Vermögensverwaltung
Beistände stehen in der Betreuung ihrer Klientinnen und Klienten vor vielfältigen und komplexen Aufgaben. Die Zeit für eine wesentliche Tätigkeit, der persönlichen Betreuung, ist oft sehr knapp bemessen. Gleichzeitig tragen Beistände die Verantwortung für das Vermögen ihrer Klienten. Dabei gilt, dass die Vermögensanlage stets den Anforderungen der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) entsprechen muss. In den seltensten Fällen sind aber die Depotstrukturen der verbeiständeten Person von Anfang an VBVV-konform. Die benötigte Anpassung der Depotstruktur gestaltet sich meist sehr zeitaufwendig, ebenso wie die laufende Überwachung und Abwicklung der Zahlungsströme. Hinzu kommt, dass eine Beistandsperson oft zwar Grundkenntnisse in Finanzfragen hat, aber kein spezifisches Anlagewissen, da das Thema Geldanlage nur einen kleinen Teil der Aufgaben ausmacht.
Bedürfnisse von Beiständen an die Vermögensverwaltung
- Vermögensaufstellung und Liquiditätssicherung: Eine verlässliche Budget- und Vermögensaufstellung, die gewährleistet, dass jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Sicherstellung des gewöhnlichen Lebensunterhalts (vgl. Art. 6 VBVV) zur Verfügung stehen.
- VBVV-konforme Anlagelösung: Beistände benötigen für das Vermögen ihrer Klienten eine Anlagelösung, die den VBVV-Vorgaben entspricht, volle Transparenz bietet und optimale Diversifikation sicherstellt – auch nach Teilverkäufen. Klassische Anlagefehler sollen dabei vermieden werden, stattdessen muss die Lösung einfach und schnell umsetzbar sein. Die Anlagestrategie soll zugleich leicht verständlich und zu fairen Preisen erhältlich sein, keine missbräuchlichen Gebührenstrukturen aufweisen und professionell gemanagt werden.
- Service und Ansprechpartner: Sowohl bei der Bewirtschaftung des Vermögens als auch bei der Aufnahme von neuen Klienten haben Beistände oft Fragen, die spezifisches Wissen über Geldanlagen und Finanzplanung erfordern. Aus diesem Grund ist es nützlich, einen direkten Ansprechpartner für Fragen zu haben, der ohne zusätzliche Beratungsgebühren kompetent Auskunft geben kann.
Der Tareno Lösungsansatz
Mit der speziell für verbeiständete Personen geschaffenen VBVV-konformen Anlagelösung von Tareno bieten wir Beiständen eine langfristige, transparente und kosteneffiziente Möglichkeit, das Vermögen ihrer Klientinnen und Klienten zu verwalten und die täglichen Herausforderungen der Vermögensverwaltung erfolgreich zu meistern.
Unsere Lösung für das aktuelle Tiefzinsumfeld: Keine Obligationen, welche Kaufkosten und Depotgebühren mit sich bringen. Stattdessen empfehlen wir neben dem Betriebskonto ein Sparkonto und eine Festgeldanlage in Kombination mit dem VBVV-konformen Tareno Fonds Schweizer Aktienperlen.
Diese Lösung stellt sicher, dass jederzeit genügend Liquidität für den täglichen Bedarf sowie für unerwartete Zahlungen vorhanden ist. Gleichzeitig wird die zeitintensive Vermögensverwaltung nachhaltig auf ein Minimum reduziert, wodurch Beistände effizienter arbeiten, wertvolle Zeit sparen und die Aktienauswahl und deren Überwachung einem Spezialisten überlassen können.
Bisherige VBVV-konforme Anlagelösungen von Drittparteien bestehen oft aus gemischten Fonds, die nicht mehr dem Marktumfeld entsprechen, intransparent sind und neben dem Verwaltungsaufwand auch hohe Kosten verursachen. Besonders problematisch ist die Investition in Obligationen, deren Rendite in der Schweiz aktuell bei rund 1 % liegt und durch Verwaltungs-, Kauf-, Verkaufs- und Depotgebühren aufgefressen wird oder die Klienten sämtliche Risiken tragen und teils sogar noch mehr bezahlen, als was sie an Erträgen erhalten.
Optimale Anlagelösung nach Vermögensgrösse
In folgender Grafik versuchen wir darzustellen, bei welchem Vermögen welche Anlageziele und VBVV-konformen Anlagen in Frage kommen und zeigen dazu eine kosteneffiziente Anlagelösung auf.
- Liegt das Vermögen unter CHF 300’000, sollten die aktuell nicht benötigten flüssigen Mittel ausschliesslich in Sparkonten und Festgeldanlagen investiert werden.
- Liegt das Vermögen über CHF 300’000, ist es wichtig, einen Teil des Vermögens zu investieren, um einen Wertverlust des Vermögens durch die Inflation zu vermeiden. Je nach Liquiditätsbedarf des Klienten können 25 % bis 40 % des Vermögens in den Tareno Fonds Schweizer Aktienperlen investiert werden. Die aktuell nicht benötigten flüssigen Mittel sollten wieder in Spar- und Festgeldanlagen investiert werden.
- Ab einem Vermögen von CHF 3 Mio. ist eine Rücksprache mit einem Tareno-Berater wichtig. Gemäss den Richtlinien der VBVV können mehr als 40 % des Vermögens in den Tareno Fonds Schweizer Aktienperlen investiert werden. Hier sollte gemeinsam die optimale Aktienquote für die verbeiständete Person individuell besprochen und definiert werden.
Beispiel:
Die verbeiständete Person hat ein Vermögen von CHF 500’000 und jährliche Netto-Ausgaben von CHF 80’000.
Mit diesem Vermögen von CHF 500’000 befinden wir uns in Spalte 2 (Vermögen zwischen CHF 300’000 und CHF 3 Mio.).
Lösung:
30 % (CHF 150’000) des Vermögens sind im Tareno Fond Schweizer Aktienperlen Fonds investiert.
60 % (CHF 300’000) des Vermögens liegen in Spar- und Festgeldern. Davon werden CHF 100’000 auf dem Sparkonto als Reserve und Sicherheitspolster für unvorhergesehene Ausgaben gehalten und weitere CHF 200’000 als Festgeld mit einer Laufzeit von einem Jahr angelegt, sofern die Zinsen höher sind als auf den Sparkonten.
10 % (CHF 50’000) werden als flüssige Mittel auf dem Betriebskonto gehalten, um laufende Ausgaben während des Jahres decken zu können. Die gesamte Portfoliobewirtschaftung übernehmen wir mit unserem professionellen Team.
Erfahren Sie mehr über den Schweizer Aktienperlen Fund:
Schweizer Aktienperlen Fund
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Wir sind für Sie da und unsere Autorin und Finanzplanerin Aylin Gürer steht für Fragen und Erklärungen gerne zur Verfügung.
Verantwortlich
Aylin Gürer
Diplomierte Finanzplanerin und Kundenberaterin
a.guerer@tareno.ch
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