Vorsor­ge­ver­mögen gezielt anlegen

Das angesparte Vorsor­ge­ver­mögen ist für viele Anleger der wichtigste Bestand­teil ihres Gesamt­ver­mö­gens. Doch wie wird es zielfüh­rend angelegt? Patent­re­zepte gibt es dafür keine. Ausschlag­ge­bend ist stets die eigene persön­liche Situa­tion. Als ausge­zeich­neter unabhän­giger Vermö­gens­ver­walter mit FINMA- Lizenz sind wir seit 25 Jahren darauf spezia­li­siert, Vorsorge- und Freizü­gig­keits­ver­mögen indivi­duell zu struk­tu­rieren und unabhängig zu verwalten.
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Profes­sio­nelle Anlage von Vorsor­ge­ver­mögen

Mit dem Bezug Ihres Vorsor­ge­ka­pi­tals beginnt eine neue Verant­wor­tung. Entschei­dungen zum Privat­ver­mögen oder zur Freizü­gig­keit sowie zur Anlage­stra­tegie haben direkte Auswir­kungen auf Ihre finan­zi­elle Situa­tion im Ruhestand.

Viele Anleger stehen vor denselben Fragen:

  • Wie soll ich anlegen?
  • Wie viel Risiko ist sinnvoll?
  • Wie kann ich mein Einkommen langfri­stig sichern?

Auf Basis Ihrer persön­li­chen Situa­tion beant­worten wir Ihnen diese Fragen, entwickeln eine Anlage­stra­tegie und setzen diese profes­sio­nell für Sie um.

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Kapital­an­lage im Ruhestand

Mit dem Kapital­bezug übernehmen Sie die Verant­wor­tung für Ihr Vermögen. Entschei­dend ist dabei eine nachhal­tige Balance zwischen Kapital­erhalt und somit Schutz vor Infla­tion sowie einem verläss­li­chen Einkommen in Kombi­na­tion mit einer konse­quenten Risiko­kon­trolle. Gerade in dieser Phase haben Fehlent­schei­dungen oft langfri­stige Auswir­kungen und lassen sich später nur schwer korri­gieren.

Die wichtig­sten Grund­sätze beim Anlegen von Vorsor­ge­ka­pital

Strategie an Ihre Lebens­phase anpassen

Ihre Anlage­stra­tegie muss zu Ihrer Lebens­er­war­tung, Risiko­fä­hig­keit und Einkom­mens­be­darf passen.

Diver­si­fi­ka­tion

Risiko über Länder, Branchen und Sektoren breit streuen und so Klumpen­ri­siken vermeiden.

Risiko­ma­nage­ment

Zu hohe Risiken gefährden Ihr Kapital, zu tiefe Renditen Ihre Kaufkraft.

Renten­er­satz

Ihr Geld soll für Sie arbeiten und Erträge erwirt­schaften.

Profes­sio­nelle Vermö­gens­ver­wal­tung Ihres Vorsor­ge­ver­mö­gens bei Tareno

Unsere Leistungen

Ganzheit­liche Analyse Ihrer finan­zi­ellen Situa­tion
Massge­schnei­derte Anlage­stra­te­gien für den Ruhestand
Konti­nu­ier­liche Portfo­lio­über­wa­chung und Anpas­sung
Wettbe­werbs­fä­hige Kondi­tionen im Vergleich zu konven­tio­nellen Banklö­sungen

Ihre Vorteile

Klare Entschei­dungs­grund­lage: Rente oder Kapital
Unabhän­gige Vermö­gens­ver­wal­tung. Kein Einsatz eigener Produkte
Über 25 Jahre Erfah­rung in der Vermö­gens­ver­wal­tung von anspruchs­vollen Privat­kunden
Mehrfach ausge­zeichnet als Vermö­gens­ver­walter des Jahres
Kein Banken­wechsel notwendig
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PK-Kapital richtig nutzen: Freizü­gig­keits­lö­sung oder Privat­ver­mögen?

Wenn Sie Ihr Pensi­ons­kas­sen­gut­haben beziehen, wird Ihr PK-Vermögen auf Ihr privates Bankkonto überwiesen und steht Ihnen frei zur Verfü­gung. Es wird einmalig zu einem reduzierten Sonder­satz besteuert und zählt danach zu Ihrem Privat­ver­mögen. Somit unter­liegt es der Vermö­gens- sowie der Einkom­mens­steuer. Ein Freizü­gig­keits­konto kann hier eine Alter­na­tive sein. Ihr PK-Vermögen wird in einem Freizü­gig­keits­depot geparkt. Während dieser Zeit bleibt das Guthaben steuer­lich privi­le­giert. Die Bezugs­steuer wird auf den Zeitpunkt der Auflö­sung des Freizü­gig­keits­kontos verschoben und es fallen während dieser Zeit keine Vermö­gens- oder Einkom­mens­steuern an. Bis zur Auflö­sung kann jedoch wie bei der PK nicht auf das Geld zugegriffen werden. Ob ein Freizü­gig­keits­depot für Sie überhaupt möglich ist bzw. Sinn macht, finden Sie in einem Gespräch mit uns heraus.

Egal, ob Sie sich für Privat­ver­mögen oder eine Freizü­gig­keits­lö­sung entscheiden. Wir bieten alles aus einer Hand.

Lassen Sie uns sprechen

Wann darf gesetz­lich ein Freizü­gig­keits­depot eröffnet werden?

Sie haben sich für den Bezug des PK-Kapitals entschieden, benötigen das Kapital jedoch momentan nicht und suchen eine steuer­op­ti­male Lösung. (Zu diesem Zweck wird ein Depot eröffnet, um das Kapital nicht sofort bar zu beziehen, sondern es bis maximal fünf Jahre über das Referenz­alter hinaus weiter­zu­ver­walten. Ab dem Jahr 2030 setzt dieser Aufschub eine nachge­wie­sene Erwerbs­tä­tig­keit voraus.)
Sie sind vorüber­ge­hend oder für einen längeren Zeitraum nicht mehr erwerbs­tätig.
Sie haben den Arbeit­geber gewech­selt und können nicht den gesamten Betrag in die neue Pensi­ons­kasse einbringen.
Sie verlassen die Schweiz.
Sie machen sich selbst­ständig oder sind bereits selbst­ständig erwer­bend.
Sie haben im Rahmen eines Schei­dungs­ver­fah­rens Anspruch auf einen Teil des Pensi­ons­kas­sen­gut­ha­bens Ihrer Ehepart­nerin oder Ihres Ehepart­ners.
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Unsere Leistungen

Profi­tieren Sie von unseren mehrfach ausge­zeich­neten Anlage­lö­sungen – auch für die profes­sio­nelle Verwal­tung Ihres Freizü­gig­keits­ver­mö­gens.
Die profes­sio­nelle Betreuung Ihres Freizü­gig­keits­gut­ha­bens durch unsere kompe­tenten Berate­rinnen und Berater
Ein struk­tu­rierter und diszi­pli­nierter Anlage­pro­zess inner­halb der BVV2-Normen
Eine laufende Risiko­kon­trolle, basie­rend auf Ihren Bedürf­nissen

Ihre Vorteile

Erwei­terte Anlage­mög­lich­keiten inner­halb der BVV2-Normen, die auch Direkt­an­lagen umfassen
Die optimale Abstim­mung Ihres Freizü­gig­keits­gut­ha­bens mit Ihrem frei verfüg­baren Vermögen und dessen Anlage
Unabhän­gige Vermö­gens­ver­wal­tung (Best-in-Class-Ansatz) einge­bettet in Ihre persön­liche Finanz­pla­nung.
Die regel­mäs­sige Zustel­lung von Reportings, die Auskunft geben über die Entwick­lung Ihres Vermö­gens
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Ihr Freizügigkeits­vermögen – indivi­duell und kosten­gün­stig investiert

Eine ertrags­ori­en­tierte Strategie kann sich doppelt auszahlen, denn die Gewinne, die Sie mit dem Anlegen Ihres Freizü­gig­keits­gut­ha­bens erzielen, müssen Sie als Schweizer in der Schweiz nicht versteuern.

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Ihr Freizügigkeitsgut­haben

Freizü­gig­keits­gut­haben. Ihre Fragen, unsere Antworten

Wer ein Freizü­gig­keits­gut­haben besitzt, steht oft an einem entschei­denden Punkt im Berufs­leben. Sei es bei einem Stellen­wechsel, einer beruf­li­chen Auszeit, einer Frühpen­sio­nie­rung oder im Falle einer Auswan­de­rung. Dabei tauchen viele Fragen auf, insbe­son­dere zu Anlage, Steuern, Flexi­bi­lität und Vorsor­ge­zielen.

Fragen rund um das Freizü­gig­keits­gut­haben sollten immer indivi­duell und situa­ti­ons­be­zogen beant­wortet werden. Genau darauf sind wir spezia­li­siert.

Kontak­tieren Sie uns gerne. Gemeinsam finden wir den optimalen Weg für Ihre finan­zi­elle Zukunft.

Kontakt

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1e Vorsorge: Flexible Vorsor­ge­lö­sungen für Firmen in der Schweiz

Mit unserem Partner PensEx­pert bieten wir den Mitar­bei­tenden im Kader Ihrer Firma die Möglich­keit, ihre überob­li­ga­to­ri­sche Vorsorge indivi­duell nach ihren Bedürf­nissen zu gestalten. Das überob­li­ga­to­ri­sche Vorsor­ge­ver­mögen wird in der 1e-Sammel­stif­tung von PensEx­pert verwahrt und von uns, Tareno verwaltet – mit unseren mehrfach ausge­zeich­neten Anlage­lö­sungen.

Mehr Freiheit für Ihre Mitar­bei­tenden

Diese Lösung ermög­licht es Ihren Mitar­bei­tenden, selbst­be­stimmt über ihr erarbei­tetes Vorsor­ge­ka­pital zu verfügen und es so zu investieren, wie es für sie am besten passt.

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Warum PensEx­pert?

Wir haben uns für PensEx­pert als Partner entschieden, weil sie ein führender Anbieter von selbst­be­stimmten und unabhän­gigen Vorsor­ge­lö­sungen in der Schweiz sind.

Mit fast 100 Experten bietet PensEx­pert umfas­sende Exper­tise und persön­liche Beratung für Vorsor­ge­lö­sungen.

Durch die Zusam­men­ar­beit mit PensEx­pert profi­tieren Sie von einer indivi­du­ellen Gestal­tung Ihrer Vorsorge, die optimal auf Ihre persön­li­chen Bedürf­nisse und finan­zi­ellen Ziele abgestimmt ist.

 

Die Vorteile eines massge­schnei­derten 1e-Vorsor­ge­plans

Indivi­dua­lität

Ihre Mitar­bei­tenden können den überob­li­ga­to­ri­schen Teil ihrer Vorsorge indivi­duell, unter­neh­me­risch und in Eigen­ver­ant­wor­tung anlegen

Perfekte Abstim­mung

Das investierte Vorsor­ge­ka­pital wird stets optimal abgestimmt auf das Basis­pen­si­ons­kas­sen­ka­pital

Sicher­heit

Das ersparte Vorsor­ge­ka­pital wird stets inner­halb des regula­to­ri­schen Rahmens investiert

Persön­lich­keit

Jede versi­cherte Person hat die Freiheit, den für sie passenden Kunden­be­rater bei Tareno auszu­su­chen. Dieser wird sein direkter Ansprech­partner in allen Fragen und Anfor­de­rungen betref­fend seiner indivi­du­ellen 1e Vorsor­ge­lö­sung

Machen Sie aus Ihrem Freizügigkeits­konto eine Geldan­lage!

Unser Spezia­list analy­siert gemeinsam mit Ihnen Ihre indivi­du­elle Vorsor­ge­si­tua­tion und schlägt Ihnen massge­schnei­derte Lösungen vor. Selbst­ver­ständ­lich unter­stützt er Sie auch beim Transfer Ihres Pensi­ons­ka­pi­tals.